Verhaltenskodex für Lieferanten.
In diesem Verhaltenskodex für Lieferanten haben die Basalt-Actien-Gesellschaft sowie die mit ihr verbundenen Unternehmen ihre Anforderungen und Prinzipien an die Zusammenarbeit mit ihren Lieferanten festgeschrieben.
Unsere Unternehmensgruppe fühlt sich folgenden Werten verpflichtet:
Wir pflegen einen menschlichen und offenen Umgang mit unseren Mitarbeitern (dieser Begriff erfasst Mitarbeiter jeglichen Geschlechts) und sind fair und aufrichtig im unternehmerischen Wettbewerb. Wir werden bei allen unseren Aktivitäten unserer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und gegenüber unserer Umwelt gerecht.
Von unseren Lieferanten (dieser Begriff erfasst auch Werkunternehmen und Dienstleister) erwarten wir, dass sie die in diesem Verhaltenskodex aufgeführten Prinzipien in allen Geschäftsbereichen umsetzen und einhalten sowie ihre Tätigkeit danach ausrichten. Der Verhaltenskodex ist verbindlicher Bestandteil jeder vertraglichen Beziehung mit unseren Lieferanten.
1. Recht und Gesetz, Menschenrechte
Unsere Lieferanten beachten bei allen geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen die jeweils geltenden Gesetze und Regeln, insbesondere die international anerkannten Menschenrechte einschließlich der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), Antikorruptions-, Wettbewerbs-, Kartell-, Umwelt- und Datenschutzrecht.
2. Umgang mit den Mitarbeitern
Unsere Lieferanten
- fördern Chancengleichheit, Vielfalt und Gleichbehandlung und unterbinden die Diskriminierung bei der Einstellung, Vergütung, Beförderung sowie der Beschäftigung der Arbeitnehmer, insbesondere auf Grund der Nationalität, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der sexuellen Identität, des Familienstandes, des Alters, der körperlichen Konstitution, des Aussehens, der Religion oder der Weltanschauung;
- erkennen die jeweils geltenden Gesetze zur Bildung von Interessengruppen sowie zur Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit an und respektieren das Recht der Arbeitnehmer, ihre eigenen Vertreter frei zu wählen, sich frei zu Gewerkschaften zusammenzuschließen oder diesen beizutreten und kollektiv zu verhandeln;
- entlohnen ihre Mitarbeiter angemessen und gewähren die für sie geltenden gesetzlichen und tarifvertraglichen Leistungen. Lohnabzüge als Strafmaßnahmen führen sie nicht durch.
3. Arbeits- und Gesundheitsschutz
Unsere Lieferanten schützen ihre Mitarbeiter durch präventives Gesundheits- und Arbeitsschutzmanagement vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen und schaffen für sie sichere Arbeitsbedingungen.
In jedem Fall haben unsere Lieferanten die örtlich geltenden Gesundheits- und Arbeitssicherheitsmaßnahmen und -pflichten für ihre Mitarbeiter einzuhalten.
Darüber hinaus legen unsere Lieferanten Wert auf die kontinuierliche Verbesserung des Arbeitsumfeldes und fördern die Durchführung sicherheitsrelevanter Qualifizierungsmaßnahmen.
4. Umweltschutz
Unsere Lieferanten halten alle für sie geltenden Umweltstandards ein und bekennen sich zu den Prinzipien nachhaltigen Wirtschaftens und zum Umweltschutz als unternehmerische Wertgröße.
In ihrem Einflussbereich ergreifen unsere Lieferanten alle zumutbaren Maßnahmen zum Schutze der Umwelt, sie minimieren Umweltbelastungen und verbessern kontinuierlich den Umwelt- und Klimaschutz, insbesondere durch umweltfreundliche Technologien.
5. Kinderarbeit
Unsere Lieferanten lehnen Kinderarbeit sowie jegliche Ausbeutung von Kindern und/oder Jugendlichen strikt ab. Das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung darf nicht unter dem Alter, in dem die Schulpflicht endet, und auf keinen Fall unter 15 Jahren liegen. Es gelten die Ausnahmen der ILO. Innerstaatliche Normen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sind einzuhalten.
6. Zwangsarbeit
Unsere Lieferanten dulden keinerlei Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit, Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft und Sklavenarbeit. Ebenso wird die Menschenrechte verletzende Gefängnisarbeit abgelehnt. Kein Beschäftigter darf direkt oder indirekt durch Gewalt und/oder Einschüchterung zur Beschäftigung gezwungen werden und keiner unmenschlichen oder erniedrigen Behandlung, körperlicher Bestrafung, etc. ausgesetzt sein (ILO Konventionen 29 und 105). Beschäftigte sind würdevoll und mit Respekt zu behandeln.
7. Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette
Unsere Lieferanten beachten und adressieren sämtliche menschenrechtliche und umweltbezogene Standards nicht nur im eigenen Geschäftsbereich, sondern auch entlang ihrer Lieferkette. Sie schützen insbesondere die in § 2 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten („LkSG“) vom 16. Juni 2021 genannten Rechtsgüter.
8. Fairer Wettbewerb
Unsere Lieferanten bekennen sich ohne jede Einschränkung zum fairen Wettbewerb und zu fairer Vertragsgestaltung.
Verboten sind insbesondere sämtliche Absprachen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, zu denen insbesondere Absprachen mit Wettbewerbern zum Zweck der Markt- oder Kundenaufteilung sowie Preis- oder Konditionsabsprachen gehören.
9. Korruptionsprävention
Unsere Lieferanten
- tolerieren keinerlei Formen von Korruption und Bestechung;
- versichern, dass sie unseren Mitarbeitern keine unzulässigen Vorteile anbieten, versprechen oder gewähren, um deren Entscheidungsfindung zu beeinflussen;
- vermeiden Interessenskonflikte, die zu Korruptionsrisiken führen können;
- wählen ihre Berater, Agenten oder sonstige Mittler sorgfältig nach Eignungskriterien aus; die Vergütungen von Beratern, Agenten und sonstigen Mittlern dürfen nicht dazu dienen, Lieferanten, Kunden oder sonstigen Dritten unzulässige Vorteile zuzuwenden;
- versprechen, gewähren oder nehmen keine Geschenke oder Einladungen an, die nicht angemessen sind oder mit der Absicht gewährt werden, die Geschäftsbeziehung in unzulässiger Weise zu beeinflussen;
- lehnen jegliche gesetzeswidrigen materiellen und immateriellen Zuwendungen an Amtsträger, politische Parteien, deren Vertreter sowie an Mandatsträger und Kandidaten für politische Ämter oder sonstige Personen ab;
- tätigen Spenden und Sponsoring stets auf freiwilliger Basis ohne dadurch widerrechtlich geschäftliche Vorteile zu erlangen.
10. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Unsere Lieferanten tragen dafür Sorge, durch geeignete Maßnahmen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in ihrem Unternehmen zu unterbinden.
11. Handelskontrollen
Unsere Lieferanten halten alle jeweils geltenden nationalen und internationalen Gesetze und Bestimmungen für den Import und Export von Waren, Dienstleistungen und Informationen ein und befolgen jeweils anwendbare Embargos und Sanktionen.
12. Datenschutz
Unsere Lieferanten beachten alle jeweils geltenden Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten, insbesondere von ihren Geschäftspartnern und Mitarbeitern.
13. Einhaltung des Verhaltenskodex
Unsere Lieferanten
- tragen dafür Sorge, dass die in diesem Verhaltenskodex aufgeführten Anforderungen und Prinzipien eingehalten werden;
- haben diesen Verhaltenskodex oder die hierin enthaltenen Anforderungen und Prinzipien an ihre Lieferanten weiterzugeben und diese entsprechend zu verpflichten, soweit diese Lieferanten in die Bereitstellung von Waren bzw. Dienstleistungen für uns eingebunden sind;
- dulden keine Benachteiligung von Personen, die Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex bzw. die hierin enthaltenen Anforderungen und Prinzipien melden.
14. Informations- und Mitwirkungspflichten des Lieferanten
Unsere Lieferanten informieren uns unverzüglich nach Kenntniserlangung über wesentliche Vorkommnisse, insbesondere über Schwierigkeiten bei der Einhaltung der in diesem Verhaltenskodex für Lieferanten niedergelegten Anforderungen und Prinzipien im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette.
Unsere Lieferanten verpflichten sich mit uns zusammenzuarbeiten, um Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex bzw. die hierin enthaltenen Anforderungen und Prinzipien zu beenden und deren Einhaltung im eigenen Geschäftsbereich und entlang der Lieferkette sicherzustellen.
Sie werden bei Bedarf mit einem geeigneten Kreis an Mitarbeitern an unseren kostenfreien Schulungen zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Pflichten teilnehmen.
15. Kontrolle und Rechtsfolgen bei Verstoß
Die Achtung der Menschenrechte sowie der Umwelt sind Bewertungskriterien im Lieferantenauswahlprozess und Kriterien bei unserer Analyse der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken in der Lieferkette. Für die Risikoanalyse nutzen wir Ergebnisse der Auswertung eines Lieferantenfragebogens sowie von Vor-Ort-Prüfungen durch eigene Mitarbeiter oder externer Audits.
Unsere Lieferanten erklären sich mit der Durchführung dieser Maßnahmen, die wir zu den üblichen Geschäftszeiten nach angemessener Vorankündigung je nach Risikolage vornehmen, einverstanden.
Sofern sich hieraus, z. B. aufgrund einer erhöhten Risikolage, zusätzliche Anforderungen an den Lieferanten ergeben, um die Schutzziele des LkSG zu erreichen, werden wir mit dem Lieferanten entsprechende Vereinbarungen treffen.
Sollte ein Verstoß gegen die in diesem Verhaltenskodex aufgeführten Anforderungen und Prinzipien festgestellt werden, werden wir dies dem Lieferanten unverzüglich mitteilen und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung des Verstoßes setzen.
Ist eine Abhilfe nicht in absehbarer Zeit möglich, so hat der Lieferant dies unverzüglich anzuzeigen und gemeinsam mit uns ein Konzept mit Zeitplan zur Beendigung bzw. Minimierung des Verstoßes zu erstellen. Wenn die Nachfrist fruchtlos abläuft bzw. die Umsetzung der im Konzept enthaltenen Maßnahmen nach Ablauf des Zeitplans keine Abhilfe bewirkt, sind wir berechtigt, die Geschäftsbeziehung so lange auszusetzen, bis der Lieferant die Verletzung beendet hat, oder das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen.
Unsere Lieferanten sind verpflichtet, uns neben unserem Recht zum Schadensersatz von allen Folgen des Verstoßes gegen diesen Verhaltenskodex bzw. die hierin enthaltenen Anforderungen und Prinzipien, insbesondere von Bußgeldern, Strafen sowie von Forderungen Dritter bzw. Behörden, freizustellen.